Junghans & Radau Rechtsanwälte

News

Erfahrene Spazialisten bereichern den Standort Hamburg

Seit dem 1. November 2010 bereichern erfahrene Spezialisten den Standort Hamburg. Mit Frau Birte Raguse (Fachanwältin für Versicherungsrecht und Mediatorin) und Herrn Mario Centola (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) erweitert sich das Spektrum des Hamburger Standortes enorm. In Kürze wird ein weiterer hoch spezialisierter Medizinrechtler das Hamburger Team vervollständigen.
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Sonderbedarfszulassungen sind anfechtbar

§ 24a, Nr. 24a Bedarfsplanungs-RL
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Leistungen der Arbeitsagentur für Theaterschauspieler

Rechtsanwalt Radau hat ein für Theaterschauspieler mit Gastspielverträgen wichtiges Urteil vor dem LSG Berlin-Brandenburg im Hinblick auf Solzialleistungen nach dem SGB III (Arbeitsförderung) erstritten.
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Rechtsanwalt Retter kommentiert VVG

Rechtsanwalt Retter ist Autor in dem im Juni 2008 im LexisNexis-Verlag erscheinenden Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, herausgegeben von Schwintowski/Brömmelmeyer.
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Kooperation mit der BIG

Die Rechtsanwalte Junghans & Radau kooperieren mit der Interessengemeinschaft Trockenbau e.V. (BIG).
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Kooperation mit Dr. jur. Mark Ortmann

Die Rechtsanwalte Junghans & Radau kooperieren mit dem Finanzökonom (ebs) und Certified Financial Planner Dr. jur. Mark Ortmann.
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Erfolg im Domänstreit mit AWD

Domain www.awd-aussteiger.de darf wieder ans Netz - Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg (Az. 3 U 117/03).

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Gemeinschaftspraxis mit Nullbeteiligung erlaubt

Allein das Fehlen einer Gleichberechtigung begründet damit noch nicht die Unzulässigkeit einer Gemeinschaftspraxis. Mithin kann nicht bereits aus diesem Grund angenommen werden, dass eine Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis nicht gleichberechtigter Partner sich nicht als Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in freier Praxis darstellt.
Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen
Datum: 13.8.2002
Aktenzeichen: L 3 KA 161/02 ER

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Reduzierung des Goodwills bis auf Null bei Mitnahme der Patienten nach Auflösung der Gemeinschaftspraxis

Ist die Konkurrenzschutzklausel in einem Gemeinschaftspraxisvertrag wegen unbilliger Benachteiligung des ausscheidenden Partners unwirksam, kann auch die Abfindungsvereinbarung wegen des Ineinandergreifens der Regelungen nichtig sein.
Oberlandesgericht Celle
Datum: 29.5.2002
Aktenzeichen: 9 U 310/01
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Informationsdienst Medizinrecht


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