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Notar und Erbrecht
Erbrecht
Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen auf die Erben über. Seine Erben kann man sich entweder durch letztwillige Verfügung aussuchen oder - falls dies nicht geschieht - sie werden nach gesetzlichen Regeln festgelegt (gesetzliche Erbfolge). Der Notar hilft bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen.
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